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Schwangere Christin zum Tode verurteilt – wegen „Abtrünnigkeit“

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Schwangere Christin zum Tode verurteilt - wegen
Schwangere Christin zum Tode verurteilt – wegen „Abtrünnigkeit“
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Ein barbarisches und haarsträubendes Urteil: Meriam Yahia Ibrahim Ishag wurde zum Tod durch den Strang verurteilt, weil sie ihrem christlichen Glauben nicht abschwor.

Die 27 Jahre alte Frau erklärte dem Gericht in der sudanesischen Hauptstadt Khartum immer wieder, sie sei schon immer Christin gewesen. Doch die Richter wollten das nicht akzeptieren: Als im Sudan Geborene sei sie per Definition Muslima. Und damit seien sowohl ihr Glaube als auch ihre Ehe mit dem christlichen Südsudanesen Daniel Wani eine Straftat.

Im Sudan gilt nämlich ein Strafrecht, das sich eng an die Scharia anlehnt. Ehen von Muslimen mit Andersgläubigen sind unter Androhung der Todesstrafe verboten. Ibrahim Ishag heiratete vor etwa zwei Jahren den Christen Daniel Wani. Ihre eigene Verwandtschaft zeigte sie daraufhin an.

Religionsfreiheit? Menschenrechte? Logik…?

Doch die junge Frau beteuerte, niemals dem muslimischen Glauben angehört zu haben. Damit könne sie auch gar nicht abtrünnig werden. Die Richter jedoch beriefen sich auf die sudanesische Verfassung, nach der jeder im Sudan Geborene automatisch Muslim sei. Sie gaben Yahia Ibrahim drei Tage Zeit, ihrem christlichen Glauben abzuschwören und sich dem muslimischen zuzuwenden. Das tat sie nicht. Damit greifen gleich zwei Strafgesetz-Artikel bei Meriam Ibrahim Ishag: Sie sei dem muslimischen Glauben untreu geworden und habe „Hurerei“ betrieben, da sie eine Nicht-Muslim geheiratet hat.

Meriam Yahia Ibrahim mit ihrem Mann. (Bild: Privat)

Meriam Yahia Ibrahim mit ihrem Mann. (Bild: Privat)

Seit Februar diesen Jahres sitzt die Hochschwangere – sie ist derzeit im achten Monat – nun in einem Frauengefängnis in Khartum, zusammen mit ihrem 20 Monate alten ersten Sohn Martin. Ihr Mann darf sie nicht im Gefängnis besuchen; ihm wurde auch das Sorgerecht für den ersten Sohn und das ungeborene Kind entzogen, da nach Auffassung der Richter beide Muslime seien. „Gnädigerweise“ hat man Frau Ibrahim Ishag nun zugestanden, das Kind noch austragen zu dürfen, bevor sie erhängt wird.

Jetzt an Sudans Regierung schreiben

Für die Christin setzten sich bisher zahlreiche westliche Botschaften im Sudan ein, bisher erfolglos. Auch Amnesty International hat auf seiner Webseite prominent einen Artikel über Meriam Yahia Ibrahim platziert. Darin ruft Amnesty dazu auf, an hochrangige sudanesische Politiker zu schreiben und die Freilassung der inhaftierten Christin zu veranlassen.

Bitte schreiben sie Twitter-Nachrichten oder E-Mails mit folgenden Forderungen:

  • Ich fordere Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass Meriam Yehya Ibrahim umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugung und Identität für schuldig befunden wurde.
  • Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Artikel 126 und 146, in denen Apostasie bzw. Ehebruch unter Strafe gestellt wird, in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen des Sudan aus dem von ihm ratifizierten internationalen Menschenrechtsabkommen aufgehoben werden.
  • Bitte schaffen Sie die Bestrafung durch Auspeitschung und die Todesstrafe ab.

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Juni 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

APPELLE AN

Justizminister,
Mohamed Bushara Dousa,
Ministry of Justice,
E-Mail: moj@moj.gov.sd (es können nur E-Mails verschickt werden, ein Postversand ist nicht möglich)
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Aussenminister,
Ali Ahmed Karti,
Ministry of Foreign Affairs,
E-Mail: ministry@mfa.gov.sd (es können nur E-Mails verschickt werden, ein Postversand ist nicht möglich)
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

KOPIEN AN

Innenminister,
Ibrahim Mahmoud Hamed,
Ministry of Interior
E-Mail: mut@isoc.sd (es können nur E-Mails verschickt werden, ein Postversand ist nicht möglich)

Ambassade de la République du Soudan,
Avenue Blanc 51-53, 3ème étage,
1202 Genève.
Fax: 022 731 26 56 // 022 716 19 70
E-mail: mission.sudan@bluewin.ch

(Quelle: amnesty.ch)

Der Fall macht deutlich, wie weit weg viele Länder von unserem westlichen Verständnis von Menschenrechten und Religionsfreiheit entfernt sind. Denn nicht nur im Sudan haben Nicht-Muslime derartige Strafen zu befürchten. Insbesondere Christen geht es in vielen muslimischen Ländern äusserst schlecht. Geradezu undenkbar und ein sicheres Todesurteil ist es in Ländern wie Saudi-Arabien oder Afghanistan, als Muslim seinen Glauben zu wechseln.

Doch auch und gerade der Sudan als armes Land ist von internationalen Zuwendungen abhängig. Wenn viele Menschen Druck auf die sudanesische Regierung machen, kann etwas passieren!

 

Titelbild: Galgoczy Gabriel – shutterstock.com


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